Förderkonzept Breitensport

Förderkonzept für Breitensport-Veranstaltungen im IPZV Bayern

1. Zielsetzung

Der IPZV Bayern möchte die Orts- und Regionalvereine aktiv dabei unterstützen, Breitensport-Angebote auszubauen und zu stärken. Viele dieser Veranstaltungen finden überwiegend regional statt und lassen sich überregional schwer umsetzen. Durch eine finanzielle Förderung sollen die Vereine motiviert werden, mehr Angebote für den Breitensport anzubieten.
Der Landesverband ergänzt diese Unterstützung durch Online-Angebote der Isi-Akademie, um möglichst viele Mitglieder im gesamten Verbandsgebiet zu erreichen.

2. Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind alle Breitensport-Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen:

• Durchführung durch einen Orts- oder Regionalverein des IPZV Bayern
• Primäre Ausrichtung auf den Breitensport (d.h. keine ausschließlichen Jugendveranstaltungen oder offizielle IPZV-Turniere)
• Vorab-Anmeldung der Veranstaltung beim Landesverband

3. Antrags- und Meldeverfahren

3.1. Anmeldung der Veranstaltung

Eine Veranstaltung ist nur förderfähig, wenn sie im Vorfeld angemeldet wird:

• Anmeldefrist regulär: 31. Januar des Veranstaltungsjahres (Einmalige Übergangsfrist für 2026: 10. April 2026)
Die Anmeldung erfolgt über das Formular auf der Website des IPZV Bayern.

3.2. Nachweis der Durchführung

Nach Abschluss der Veranstaltung ist eine Teilnehmerliste, spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung bzw. bis spätestens 20. Dezember, einzureichen.
Erst nach Eingang der Unterlagen kann eine Auszahlung erfolgen.

4. Förderhöhe

Die Förderung erfolgt pauschal:

Teilnahme mindestens eines Isi-Akademie-Mitglieds – Fördersumme 50 €

Teilnahme mindestens dreier Mitglieder der Isi-Akademie- Fördersummer 100 €

Hinweise:

• Pro Veranstaltung ist nur eine Förderung möglich.

• Vereine können mehrere Veranstaltungen pro Jahr einreichen.

5. Abhängigkeit von Haushaltsmitteln

Die tatsächliche Höhe der möglichen Gesamtförderung pro Jahr ist abhängig vom Haushaltsbudget des Landesverbands, das im Rahmen der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Erst nach Bestätigung des Budgets durch die Mitgliederversammlung steht fest, ob und in welcher Höhe eine Förderung im jeweiligen Jahr ausgezahlt werden kann.
Der maximale Förderbetrag, unabhängig vom Budget, beträgt 200€ pro Kalenderjahr und Orts- bzw. Regionalverein.

Bei begrenzten Mitteln kann der Verband:

• Den maximalen Förderbetrag je Verein reduzieren oder
• Die Förderung für ein Kalenderjahr grundsätzlich aussetzen.
Alle fristgerecht angemeldeten Vereine werden nach dem Haushaltsbeschluss schriftlich informiert, ob ihre Veranstaltung(en) gefördert werden können.

6. Auszahlung

• Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Nachweise.
• Überwiesen wird ausschließlich an den veranstaltenden Orts- oder Regionalverein.
• Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.