Das 1 x 1 der deutschen Islandpferde-Zucht

Erläuterungen zur deutschen Islandpferdezucht mit Leitfaden zur Bürokratie im Islandpferdezuchtbereich

Dieser Artikel soll über erklärende Darstellungen und über ein unten gewähltes Beispiel mehr Klarheit bringen in die unübersichtlich wirkenden Verflechtungen zwischen den tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbänden und deren Dachorganisation, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN), dem IPZV e.V., und der FEIF sowie den daraus resultierenden Vorgaben für den Züchter. Ziel ist es, Verständnis zu wecken für die bestehenden Zusammenhänge zwischen den regionalen deutschen Zuchtverbänden und dem IPZV e.V.. Da die nationalen und internationalen Bestimmungen für die deutschen Islandpferdezüchter weitreichende Auswirkungen haben, soll hierauf im Rahmen dieser Ausführungen intensiver eingegangen werden.

Für den deutschen Züchter erscheinen die Vorgaben im Zuchtbereich für Islandpferde insbesondere deshalb so verwirrend, weil es in Deutschland hinsichtlich züchterischer Belange bei Islandpferden mit der FN als Dachorganisation der tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbände und dem IPZV e. V. , dem „Fachverband für die Rasse Islandpferd“, zwei unterschiedliche Anlaufstellen / Dachorganisationen gibt. Weitere Zuständigkeiten des IPZV sind die nationalen Leistungsprüfungen, die internationale Zusammenarbeit mit dem Mutterland über die FEIF und die Koordination der Nutzung der weltweiten Datenbank Worldfengur.

Diese verschiedenen Zuständigkeiten im Zuchtbereich der deutschen Islandpferde erscheinen manchem Züchter verwirrend, nicht zuletzt bedingen sie auch unterschiedliche Formulare.

Zur Historie der FN-angeschlossenen Zuchtverbände FN:

In Europa sind die tierzuchtrechtlöich anerkannten Zuchtverbände zuständig für die Pferdezucht. Aufgaben eines Zuchtverbandes sind die Stutbuchführung inkl. der Fohlenregistrierung und Ausstellung von Zuchtbescheinigungen, die Zuchtleitung, das Organisieren und Durchführen von Selektionsmaßnahmen und die Unterstützung der Vermarktung der Pferde. Die FN als Dachorganisation koordiniert die züchterische Arbeit der Mitgliedszuchtverbände. Insgesamt sind unter dem Dach der FN 5400 Zuchtstuten und 870 Hengste der Rasse Islandpferd in den Mitgliedsverbänden eingetragen. Die Aufgabe der Zuchtverbände umfasst somit auch die Vergabe der Lebensnummern und die eindeutige Kennzeichnung der Pferde. Neben der Registrierung und der Aufnahme der Fohlen, deren Kennzeichnung und Identifizierung erfolgt hierüber auch die Gewährleistung der Reinrassigkeit und das Ausstellen sämtlicher Papiere, die zu einem Pferd gehören, also auch die Equidenpässe und Eigentumsurkunden. Weiterhin obliegt es den deutschen Zuchtverbänden die Zuchtbücher für Hengste und Stuten einer Rasse zu führen. Hierzu gehört auch die Eintragung der Pferde in die richtige Klasse des Zuchtbuches (Hengstbuch I, Hengstbuch II, Stutbuch I, Stutbuch II) und in die Prämienbücher. In diesem Zusammenhang ist sehr erwähnenswert, dass lediglich Fohlen Zuchtbescheinigungen erhalten, wenn beide Eltern in dem Zuchtbuch für die Rasse Islandpferd eingetragen sind. Hierzu gehört somit auch das Kören der Hengste und das Besichtigen und Eintragen der Stuten in die Stutbücher; über das Registrieren und die Kennzeichnung der Fohlen wurde bereits gesprochen. Die Eintragungsbedingungen in die verschiedenen Klassen der Zuchtbücher sind in Deutschland einheitlich und bindend formuliert in dem Zuchtprogramm für das Islandpferd in der sog. ZVO (Zuchtverbandsordnung) der FN, die gemeinsam von den Zuchtverbänden verabschiedet wird im Rasseparlament und in der Jahreshauptversammlung der FN. Die Unterteilung des Zuchtbuches in die verschiedenen Klassen variieren in den verschiedenen Staaten Europas. Wichtig ist, dass gemäß dem europäischen Recht keine Zuchtpferde diskriminiert werden und somit alle rassereinen Zuchtpferde ein Recht auf Eintragung in die Hauptabteilung haben. Ein Islandpferdezüchter muss daher für die Eintragung seiner Zuchtpferde und um Zuchtbescheinigungen für seine Fohlen zu erhalten in einem Zuchtverband Mitglied sein. Bezüglich Gebühren und organisatorischen Abläufen ergeben sich teilweise kleinere regionale Unterschiede, auf die hier jedoch nicht näher eingegangen werden soll.

IPZV e.V., Islandpferde-Reiter- und Züchter-Verband

Der IPZV ist die Vereinigung der deutschen Islandpferdereiter aller Sparten (Freizeit, Sport, Jugend etc.) und der deutschen Islandpferdezüchter. Die Gründung erfolgte 1967, heute ist der IPZV e.V. Deutschland mit 22.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste Verband aller europäischen und überseeischen Islandpferdeverbände. Der Verband ist gemeinnützig, er kümmert sich um alle nationalen und internationalen Belange rund um das Islandpferd. Die erarbeiteten Regelwerke für die Prüfungen in Zucht und Sport, die Ausbildung im Islandpferdereiten, sowie die Ausbidlung der Sport-, Zucht- und sonstigen Prüfungsrichter haben dank der Kompetenz der Verantwortlichen in den einzelnen Ressorts (Sport, Jugend, Zucht, Richten, Breitensport, Ausbildung etc.) ein sehr hohes Niveau. Der IPZV e.V. gilt deshalb als Fachverband für die Rasse Islandpferd. Das Regelwerk für alle Bereiche rund um das Islandpferd ist zusammengefasst in der sogenannten IPO, der Islandpferde-Prüfungs-Ordnung. Die IPO wird ständig überarbeitet, weiter entwickelt und angepasst nicht zuletzt auch an internationale Vorgaben aus der FEIF (internationale Vereinigung der Islandpferdefreunde). Island als Mutterland der Rasse hat sich der FEIF angeschlossen, alle Belange bezüglich der Umsetzung des Rassestandards und der Leistungsprüfungen für gerittene Pferde werden in den Gremien der FEIF betreut, entwickelt und abgestimmt. Ein Islandpferd gilt per definitionem dann als reinrassig, wenn sein Abstammung bis ins Mutterland Island zurück verfolgt werden kann. Die Förderung der Reinzucht des Islandpferdes ist Bestandteil der Satzung des IPZV e.V. Das entsprechende Engagement des Verbandes findet seinen Niederschlag einmal in der internationalen Zusammenarbeit mit der FEIF, zum anderen in den Zuchtprüfungen für Islandpferde und in der qualifizierten Ausbildung der deutschen Islandpferde -Materialrichter. In den nationalen Materialprüfungen werden ungerittene Islandpferde aller Altersklassen beurteilt. Die gerittenen Pferde werden nach dem internationalen System FIZO von Richtern geprüft, die zusätzlich zu der nationalen Ausbildung auch international ausgebildet und geprüft sind. Alle Materialrichter des IPZV sind verpflichtet, regelmäßig jährliche Fortbildungen zu besuchen, um den Züchtern ein möglichst hohes Niveau in der Beurteilung der Zuchtpferde zu gewährleisten.

Kooperation zwischen dem IPZV und der FN:

Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem IPZV e. V. und den Zuchtverbänden der FN ist ein in den 70er Jahren geschlossener gültiger Vertrag zwischen dem IPZV e.V. und der FN. Hiernach unterstützt der IPZV die Arbeit der einzelnen tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbände bezüglich der Betreuung der Rasse Islandpferd. Zudem fungiert der IPZV ein wichtiges Bindeglied zwischen der FEIF und den Zuchtverbänden. Der IPZV e.V. übernimmt nach Vertrag als Fachverband die Entwicklung von Materialprüfungen und die Durchführung der erforderlichen Leistungsprüfungen in den verschiedenen Altersklassen mit seinen IPZV-Materialrichtern. In vielen deutschen Zuchtverbänden der FN sind die Islandpferde inzwischen eine sehr große Rassegruppe, bei manchen Zuchtverbänden hat die Rasse Islandpferd sogar die größten Zuwachsraten im Kleinpferdebereich. Zwischen beiden Verbänden herrscht daher gerade auf der Ebene der Landesverbände eine intensive, konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der gleichen Zielsetzung bei der Betreuung der Rasse Islandpferd.

Nationale IPO-Prüfungen und deren Bedeutung:

Die nationalen ungerittenen Zuchtprüfungen nach IPO liegen in erster Linie in der Verantwortung der Materialrichter des IPZV e.V. Die hierüber vergebenen Noten und Bewertungen der Pferde dienen den Zuchtverbänden der FN als Grundlage für die Eintragung der Stuten und Hengste in die Zuchtbücher sowie für die Körentscheidungen. Eine Ausnahme in diesem Breich gibt es im Bereich der Basisprüfungen für die Stuten, die auch von den Zuchtleitern der FN-angeschlossenen Zuchtverbände vorgenommen werden können. Die Ergebnisse der Basisprüfungen sind wiederum Voraussetzung für eine Eintragung in das Stutbuch. Diese IPO-Prüfungen des IPZV e.V. sind nicht nur anerkannt von den Zuchtverbänden der FN, sie werden auch häufig in Zusammenarbeit des IPZV mit den Zuchtverbänden durchgeführt. In dieser Zusammenarbeit zwischen dem IPZV und den FN-angeschlossenen Zuchtverbänden kommt den von den IPZV-Mitgliedern gewählten Landeszuchtwarten eine wichtige Rolle zu bei der Organisation solcher Prüfungen und in der Aufrechterhaltung dieses Synergieeffektes.

IPO, Unterschied zum internationalen Bereich:

Ein anerkanntes Prüfungssystem für ungerittene Pferde wie Jungpferde und Fohlen gibt es flächendeckend nur in Deutschland. Letztendlich resultieren die Erfahrungen in diesem Bereich aus der historischen Erfahrung der deutschen Zuchtverbände in der Selektion der Nachzucht der gezüchteten Pferde in unserem Land. International werden diese Prüfungen diskutiert und teilweise werden deutsche Erfahrungen in anderen Ländern probeweise angewandt.

FEIF, FIZO und BLUP:

Die internationale Betreuung der Rasse Islandpferd erfolgt wie bereits erwähnt im Gegensatz zu anderen Pferderassen in Deutschland nicht durch die FN, sondern allein durch den IPZV e. V. als Anschlußmitglied der FEIF. Von der FEIF wurde in Zusammenarbeit mit dem Mutterland Island eine internationale Materialprüfung entwickelt, die FIZOPrüfung. Die FIZO überprüft eine umfangreiche Anzahl von Merkmalen eines Islandpferdes in Bezug auf das Gebäude, die Gangveranlagung und den Charakter und das Temperament. In allen Mitgliedsländern der FEIF wird sie nach demselben Schema durchgeführt, alle FIZO-Richter werden nach denselben Bedingungen ausgebildet, geprüft und fortgebildet. Dadurch wird für alle Islandpferde weltweit derselbe Standard für eine gerittene Zuchtprüfung vorgegeben und die internationale Vergleichbarkeit aller geprüften Islandpferde erreicht.. Die FIZOPrüfung und die Faktoren für die einzelenen Merkmale werden ständig überprüft, weiter entwickelt und betreut von der FEIF in deren Gremien in Abstimmung mit den Vorgaben des Mutterlandes Island. Eine andere gerittene Materialprüfung für Islandpferde wird in Deutschland zur Zeit nicht durchgeführt. Dies ist auch in der ZVO (Zuchtverbandsordnung der Zuchtverbände der FN) so fixiert. Die FIZO ermöglicht über ihre internationale Vergleichbarkeit die Zuchtwertschätzung (BLUP) für viele Merkmale eines jeden Islandpferdes sowohl im Gebäude wie auch bei den Reiteigenschaften. Die Ergebnisse der FIZO-Prüfungen werden in der internationalen Datenbank für Islandpferde, dem Worldfengur, dokumentiert. Einmal im Jahr, im Herbst nach der Beendigung der“FIZO-Saison“, wird für alle im WF registrierten Pferde eine neue Zuchtwertschätzung durchgeführt. Diese Zuchtwertschätzung (BLUP) umfasst eine Vielzahl von Gebäude- und Reiteigenschaftsmerkmalen. Die Prüfungsergebnisse der FIZO-Prüfungen fließen hier naturgemäß mit ein. Über die Zuchtwertschätzung bekommt der Züchter neben der Zuchtwertschätzung für die einzelnen Merkmale auch über die Höe des errechneten Wertes eine Information über die Erbsicherheit der einzelnen Merkmale eines Pferdes. Die errechneten BLUP-Werte sind für die Züchter von daher eine wertvolle Hilfe bei den Zuchtentscheidungen. Gleichwohl ist das wichtigste Hilfsmittel für einen Züchter immer noch die Begeisterung für ein Pferd und die züchterische Intuition.

Worldfengur:

Über den Eintrag eines Islandpferdes in diese internationale Datenbank und die damit verbundene Vergabe der FEIF-ID-Nummer wird die Reinrassigkeit eines Islandpferdes gesichert über das Zurückverfolgen der Abstammung des Pferdes bis zum Mutterland Island. Diese Datenbank mit ihren vielfältigen Informationen kann von allen IPZV-Mitgliedern kostenlos genutzt werden, ein entsprechender Antrag an die Geschäftsstelle des IPZV ermöglicht den kostenlosen Zugang. Auch den Zuchtverbänden der FN steht die Datenbank nach Vertrag mit dem IPZV zur Nutzung in allen Bereichen der Islandpferdezucht zur Verfügung. Neben der ständigen Fortentwicklung der Rasse Islandpferd über die Arbeit mit dieser Datenbank und den Austausch in den internationalen Gremien ist das kontinuierliche Einpflegen von von Ergebnissen von FIZO-Prüfungen und der daraus resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse ein wesentlicher Bestandteil der Aktualität des WF. Zur Information: Die Ergebnisse der FIZO-Prüfungen sind über ihre Online-Registrierung eng verbunden mit der die internationalen Datenbank Worldfengur. Die hier aufgezeigten Möglichkeiten der Nutzung sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten für die Züchter zur Information rund um die Bereiche des Islandpferdes und die Nutzung der Datenbank WF. Die Optionen der Zuchtwertschätzung wurden bereits weiter oben erläutert.

Ressort-Zucht des IPZV e.V.:

Das Ressort-Zucht ist das Fachgremium innerhalb des IPZV e.V. für die Züchter und den Zuchtbereich des Verbandes. Züchter, die gleichzeitig Mitglied im IPZV sind (das dürfte die Mehrzahl der Islandpferdezüchter in Deutschland sein), werden national betreut in den Landesverbänden des IPZV e.V. über die von den Mitgliedern in den Landesverbänden gewählten Landeszuchtwarte. Einige Landesverbandszuchtwarte werden durch Ortsvereinszuchtwarte auf der unter der Landesverbandsebene liegenden Ortsvereinsebene Ebene unterstützt. Die Arbeit der Landeszuchtwarte erfolgt über die Zusammenarbeit im Ressort Zucht des IPZV unter der Leitung des Ressortleiters Zucht. Dieser wird von der Gesamtheit der Mitglieder des IPZV für den Zuchtbereich alle 4 Jahre gewählt. Von dem Ressortleiter Zucht werden neben den Landeszuchtwarten weitere kompetente Fachleute hinzuberufen, diese vervollständigen das Fachgremium für den Zuchtbereich des IPZV e.V. In diesem Fachgremium wird über gefasste Beschlüsse und in Zusammenarbeit mit weiteren Gremien (Richten, Ausbildung) und der Abstimmung mit dem Präsidium sowie dem Länderrat des IPZV der gesamte Zuchtbereich des deutschen Islandpferdes gestaltet und fortentwickelt bis hin zur Weiterleitung an die FN und an die FEIF.

 

Praktischer Ratgeber für den Züchter:

Die weiter oben geschilderten unterschiedlichen Zuständigkeiten im Zuchtbereich für die Rasse Islandpferde erscheinen manchem Züchter in Deutschland verwirrend. Gerade auf einen Neuzüchter wird die Fülle der Regularien abschreckend wirken, was sehr wohl nachvollziehbar ist. Nicht zuletzt bedingen die unterschiedlichen Zuständigkeiten im nationalen deutschen Bereich durch mehrere verantwortlich handelnde Verbände auch unterschiedliche Ansprechpartner und damit unterschiedliche Formulare. Von daher ist es also nicht weiter verwunderlich, dass ein deutscher Islandpferdezüchter nach Möglichkeit mehrere Vorgaben einhalten sollte, um seine Zuchtideen komplikationslos Wirklichkeit werden zu lassen. Eine sorgfältige Planung und das Einhalten bestimmter Regeln von Anfang an in Kontakt mit den jeweiligen verantwortlichen Stellen möglichst von der Bedeckung einer Stute bis hin zur Materialprüfung des vom Züchter aufgezogenen Pferdes hilft beim Vermeiden von Fehlern und unnötigem Aufwand oder Enttäuschungen. Hierbei soll dieser Artikel eine Hilfestellung geben.

Die Zusammenfassung der Zuständigkeiten beider Verbände über eine Auflistung der Aufgaben (FN-angeschlossenen Zuchtverband und IPZV e.V.) soll Verständnis wecken für die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Eintragung der Zuchtpferde und der Beurteilung von Islandpferdefohlen:

Aufgaben des Zuchtverbandes FN:

  • Registrierung der Fohlens
  • Kennzeichnung der Fohlen
  • Überprüfung der Reinrassigkeit,
  • Überprüfung der Abstammung und ggf. Organisation von Abstammungsüberprüfungen
  • Ausfertigung der Zuchtbescheinigungen
  • Einpflegen der Chipnummern in die HIT-Datenbank-Liste
  • Vergabe eine internationalen Lebensnummer (UELN)
  • Optional Vergabe der FEIF-ID-Nummern und
  • Eintragen der Fohlen in die Datenbank Worlfengur
  • Führen der Zuchtbücher für Stuten
  • Führen der Zuchtbücher für Hengste Körung von Hengsten und
  • Eintragungen von Hengsten Erstellung des Hengstverteilungsplanes für die Hengste des Verbandes
  • Durchführen von Basisprüfungen für Stuten und Stutbucheintragungen
  • Durchführen von Prämienschauen Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Mitarbeit in den Gremien der FN und an der ZVO
  • Beratung der Züchter ggf. Unterstützung bei der Vermarktung der Islandpferde

Aufgaben des IPZV e.V.:

  • Eintragung aller Pferde in die Datenbank Worlfengur
  • Eintragung der Fohlen in die Datenbank Worlfengur (Optional nach Vertrag auch durch den Zuchtverband)
  • Zur Verfügungstellen des Zugangs zur Datenbank WF an die Zuchtverbände um Fohlen in den WF einzutragen
  • Entwickeln und Durchführen von Leistungsprüfungen für Islandpferde:
  • Prüfen von Fohlen nach IPO Prüfen von Jungpferden nach IPO Prüfen der Stuten in Basisprüfungen nach IPO Prüfen von Hengsten bis 4 Jahre nach IPO
  • Durchführen von Internationalen Prüfungen nach FIZO Ausbildung von Materialrichtern für Islandpferde
  • Mitarbeit in den Gremien der FN und an der ZVO Vertretung der Rasse Islandpferd im internationalen Bereich der FEIF
  • Schulung und Beratung der Züchter

Beispiel für einen sinnvollen Fahrplan im Islandpferdezuchtbereich:

Zugang zur weltweiten Datenbank Worldfengur

1. Ein Islandpferdebesitzer beantragt bei der Geschäftsstelle des IPZV e.V. einen Zugang zu der weltweiten Datenbank für Islandpferde Worldfengur

2. Dieser Zugang steht ihm kostenlos zu, wenn er IPZV-Mitglied ist, er erhält diesen Zugang zur Datenbank von der Geschäftsstelle und surft im WF.

3. Der Islandpferdebesitzer hat eine gesunde, deutsch gezogene Stute mittleren Alters, die ihm viel Freude beim Reiten und im Umgang macht.

4. Beim Stöbern im WF und der Beschäftigung mit seinem Pferd kommt ihm der Gedanke, dass er diese Stute zur Zucht einsetzen möchte.

5. Er kontrolliert die Papiere seiner Stute auf Vollständigkeit der Abstammung, bei Fragen wendet er sich an den Zuchtverband, der die Papiere seiner Stute ausgefertigt hat. Reinrassigkeit

6. Er überzeugt sich davon, dass die Stute reinrassig ist, wenn sie eine FEIF-IDNummer hat ist diese Frage geklärt.

7. Wurde seine Stute aus Island importiert, ist sie auf jeden Fall reinrassig und hat beim Export bereits eine FEIF-ID-Nr. erhalten und ist in der internationalen Datenbank Worldfengur verzeichnet.

8. Falls die Stute keine FEIF-ID-Nr. hat und der Besitzer der Stute Fragen zu der Abstammung seines Pferdes hat, erkundigt er sich nach der Reinrassigkeit bei seinem zukünftigen Zuchtverband und sichert sich entsprechend ab:

9. indem er entweder dafür sorgt, dass die Stute eine FEIF-ID-Nummer erhält oder er überprüft ob die Stute eine solche erhalten kann, wenn ihr zukünftiges Fohlen eingetragen wird, da bei der Eintragung des Fohlens die Stute als Mutter des Fohlens ebenfalls eingetragen wird in den Worldfengur Materialprüfungen

10. Der Züchter stellt seine Stute möglichst vor der Bedeckung auf einer Materialprüfung vor: nach IPO (bis 4 Jahre), auf einer Basis-Prüfung beim IPZV oder beim Zuchtverband oder noch besser auf einer internationalen gerittenen Prüfung nach FIZO

11. Die Stute kann dann mit diesen Ergebnissen von dem zuständigen tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverband in das jeweilige Stutbuch eingetragen werden.

12. Eine Stute sollte zum Zeitpunkt der Bedeckung eingetragen werden, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Registrierung des Fohlens. Eine rechtzeitige Eintragung bietet sich an, damit der Züchter bereits vor der Anpaarung eine objektive Einschätzung über die Qualität seiner Zuchtstute hat. FEIF-ID-Nummer

13. Für alle nationalen oder internationalen Material-Prüfungen muß die Stute angemeldet werden beim IPZV und eine FEIF-ID-Nummer erhalten

14. Die FEIF-ID-Nummer wird auf Antrag vergeben von der IPZV-Geschäftsstelle und kostet zur Zeit 25,00 €

15. Die FEIF-ID-Nummer für ein Fohlen kostet zur Zeit 10,00 €.

16. Alle Vorfahren eines Pferdes werden bei der Vergabe der FEIF-ID-Nummer und der Eintragung eines Pferdes in den WF mit eingetragen. Dies verursacht keine zusätzlichen Kosten.

17. Falls die Stute keine Zuchtprüfung gemacht hat, kann sie trotzdem zur Zucht eingesetzt werden, sie wird dann später zusammen mit ihrem Fohlen geprüft. (Basisprüfung).

Deckbedingungen und Vorbereitung der Stute:

18. Der Stutenbesitzer nimmt Kontakt auf mit dem Besitzer des Hengstes, den er ausgewählt hat und fragt nach den Deckbedingungen und ob die Stute geimpft sein muß

19. Er erkundigt sich bei seinem zuständigen Zuchtverband, ob der ausgewählte Hengst dort gekört und eingetragen ist bzw. ob der Hengst Hengstbuch Ieintragungsfähig ist

20. Falls der Hengst nicht eingetragen ist, fragt er nach weiteren Möglichkeiten bezügl. des Hengsteinsatzes oder wählt evtl. einen anderen Hengst

21. die Stute wird rechtzeitig beim Hengst angemeldet.

22. Der Stutenbesitzer lässt rechtzeitig vom Tierarzt seine Stute tupfern und evtl. bei Bedarf behandeln oder impfen nach den Vorgaben des Hengsthalters

23. Das erste Tupfern sollte so früh erfolgen, dass eine evtl. erforderliche Behandlung mit erneutem Tupfern der Stute noch rechtzeitig in die gewählte Deckperiode passt.

24. der Deckzeitpunkt wird so gewählt, dass das Fohlen möglichst zum gewünschten Geburtszeitpunkt ca. 11 Monate nach Bedeckung auf die Welt kommt.

25. Mit dem schriftlichen Ergebnis der Tupferprobe, die das Decken der Stute erlaubt, bringt der Züchter seine gesunde Stute nach Absprache zum Hengst Deckschein

26. der Deckschein ist ein Dokument.

27. Auf dem Deckschein versichert der Hengstbesitzer mit seiner Unterschrift dem Stutenbesitzer und dem Zuchtverband, bei dem sein Hengst geführt wird, daß sein Hengst die Stute gedeckt hat, für die er den Deckschein ausgestellt hat. Deckmeldung

28. Der Hengstbesitzer führt ein Deckbuch, in dem alle Bedeckungen seines Hengstes eingetragen werden.

29. Die Deckmeldungen werden vom Hengstbesitzer zum Ende der Deckperiode an seinen Zuchtverband geschickt. Mitgliedschaft in einem Zuchtverband

30. Der Stutenbesitzer erhält nur dann Papiere für sein gezüchtetes Fohlen, wenn er Mitglied in einem Zuchtverband wird.

31. Der Stutenbesitzer meldet deshalb seine Stute vor dem Decken beim Zuchtverband an und wird Mitglied bei dem für ihn zuständigen regionalen Zuchtverband

32. Er meldet dem Zuchtverband die Bedeckung seiner Stute durch den entsprechenden Hengst.

33. Seine Stute wird dann als Zuchtstute bei dem zuständigen Zuchtverband geführt. Zuchtbücher der Zuchtverbände

34. Alle Stuten werden in Stutbüchern geführt, alle Hengste in Hengstbüchern.

35. Die Unterteilung der Bücher wird vorgenommen über die Ergebnisse von Leistungsprüfen

36. Die Bedingungen für die Eintragungen sind formuliert in dem Zuchtprogramm, der ZVO (Zuchtverbandsordnung)

37. Die Unterteilungen lauten wie folgt:

38. Hengstbuch I und II, Prämienbuch innerhalb des Hengstbuch I

39. Stutbuch I und II, Prämienbuch innerhalb des Stutbuch I Eintragung in ein Stutbuch

40. Der Stutenbesitzer erkundigt sich beim Zuchtverband nach der Eintragung seiner Stute in das Zuchtbuch, falls sie noch keine Zuchtprüfung gemacht hat, die zu einer Eintragung in ein Leistungsbuch berechtigt.

41. Bei Bedarf stellt der Stutenbesitzer noch im Herbst seine Stute auf einer Materialprüfung vor, um sie in das Stutbuch des Zuchtverbandes eintragen zu lassen

42. Er lässt die Stute deshalb sinnvollerweise entweder vor der Bedeckung oder spätestens im Herbst bei einer Materialprüfung nach IPO, besser noch auf einer gerittenen Materialprüfung nach FIZO oder durch den Zuchtverband auf einer Basisprüfung beurteilen.

43. Bei allen Prüfungen erhält der Züchter wertvolle Informationen über seine Stute. Die umfassendsten Informationen über das Gebäude, die Gangveranlagung und den Charakter (Spirit) seiner Stute erhält er auf einer FIZO-Prüfung.

44. Je nach Prüfungsergebnis wird die Stute eingetragen in das Stutbuch I oder II

45. Falls der Stutenbesitzer Schwierigkeiten hat einen Prüfungstermin für seine Stute zu finden, spricht er mit seinem IPZV-Landeszuchtwart und fragt nach einem geeigneten Termin. Gestütsname:

46. Rechtzeitig vor der Geburt des 1. Fohlens sollte beim Central Prefix Register ein Zuchtstättenname reserviert werden, wenn ein solcher gewünscht wird. Hierbei berät der Zuchtverband. Der Gestütsname ist dann international geschützt.

47. Es müssen bei dem Central Prefix Register 3 Vorschläge eingereicht werden, das Formular kann über die FN-Seite runtergeladen werden beantragt beim Bereich Zucht der FN. Die Gebühren für den Schutz des Gestütsnamens sind einmalig fällig.

48. Der gewählte Gestütsname wird beim Zuchtverband bekannt gegeben. Registrieren des Züchters und des Gestütsnamens im Worldfengur:

49. Der gewählte Gestütsname wird beim Worldfengur angemeldet über die IPZVGeschäftsstelle oder über die deutsche Registrarin Kristin Haldorsdottir

50. Der Züchter und die Zuchtstätte werden im Worldfengur registriert. Beide Positionen werden registriert und erhalten eine FEIF-ID-Nummer

51. Wenn der Züchter keinen Gestütsnamen wählt, wird er beim Eintragen des Fohlens trotzdem eine eigene FEIF-ID als Züchter erhalten. HIT-Datenbank und Betriebsnummer:

52. Nach den Vorgaben der EU und der Viehverkehrsverordnung als deren Umsetzung auf Bundesebene muss jedes in Europa gehaltene Pferd einen Equidenpass und eine eindeutige Identifizierung haben. Als eindeutige Identifizierung wird in Deutschland der Mikrochip angesehen. Ältere und bereits eindeutig identifizierte Pferde (z.B. durch Brand) müssen nicht nachgechippt werden. Alle Pferde die seit dem 01.07.2009 einen Equidenpass erhalten müssen jedoch gechippt werden.

53. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen müssen die gechippten Pferde in einer deutschlandweiten Datenbank erfasst werden, der HIT-Datenbank

54. Die Einpflege der gechippten Pferde in die HIT-Datenbank erfolgt mittels der Betriebsnummer des Pferdehalters, somit muss jeder Pferdehalter bei seiner jeweils zuständigen Stelle eine Betriebsnummer beantragen. Nähere Informationen erhält der Züchter bei seinem zuständigen Zuchtverband. Fohlenmeldung:

55. Der Züchter schickt die Fohlenmeldung (Formular vom Zuchtverband) an seinen Zuchtverband und meldet das Fohlen innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt beim Verband an.

56. Dem Mitteilungsblatt seines Zuchtverbandes kann der Züchter die Sammeltermine zum Registrieren der Fohlen entnehmen und sich für einen Termin anmelden.

57. Diese Anmeldung erfolgt mit Hilfe des vom Zuchtverband vorgeschriebenen Formulars, fortschrittlich eingestellte Verbände nehmen eine OnlineAnmeldung entgegen.

58. Der Verband bereitet die Registrierung des Fohlens vor und vergibt die Lebensnummer des Fohlens Abstammungsunterlagen für den Zuchtverband

59. Um die Lebensnummer zu vergeben und die Papiere des Fohlens zu erstellen, braucht ein Zuchtverband die Abstammungsunterlagen der Mutter und des Vaters

60. Ist der Vater ein eingetragener Hengst oder im Worldfengur registriert, reicht der Deckschein und die FEIF-ID-Nummer in der Regel aus.

61. Es ist Aufgabe des Züchters, diese unverzichtbaren Unterlagen für die Erstellung der Papiere des Fohlens beim Zuchtverband einzureichen.

62. Diese Informationen sind alle problemlos vorhanden, wenn beide Eltern eine FEIF-ID-Nummer haben

63. Wenn die Mutter noch nicht als eingetragene Zuchtstute beim Zuchtverband geführt wird, wird vom Verband hierfür in jedem Fall die Vorlage des Equidenpasses der Mutter benötigt

64. Wenn der Vater nicht als eingetragener Hengst bei einem deutschen Zuchtverband geführt wird, ist mindestens die FEIF-ID-Nummer und damit die Abstammung über den Eintrag in die internationale Datenbank Worldfengur nachzuweisen

65. Im Zweifelsfalle muß eine Kopie der Abstammungspapiere des Hengstes beim Hengstbesitzer angefordert werden. Aufgaben des Zuchtverbandes bei der Registrierung eines Fohlens:

66. eindeutige Kennzeichnung des Fohlens über die Implantation eines Mikrochips auf der linken Halsseite. In sehr seltenen Fällen erfolgt noch zusätzlich ein Schenkelbrand auf Wunsch des Züchters.

67. Dieses „Chippen“ kann durch einen Tierarzt oder einen entsprechend ausgebildeten Beauftragten des Zuchtverbandes erfolgen, ggf. müssen die Mikrochips vorher beim Zuchtverband besorgt werden wg. der Registrierung in der Hitliste.

68. Das Fohlen muss von einem Zuchtverbandsvertreter bei Fuß der Mutter als Zuchtpferd registriert werden.

69. Der Zuchtverband veranlasst die Registrierung der Chipnummer des Fohlens in der HIT-Datenbank Eintragung des Fohlens in den Worldfengur, Vergabe der FEIF-ID-Nr.:

70. Die Chipnummer des Fohlens wird inklusive der weiteren Fohlendaten im Worldfengur registriert

71. dies erfolgt durch den Zuchtverband oder den IPZV je nach Vertrag:

72. Alle Islandfohlen werden ab 2011 / 2012 in den Worldfengur eingetragen. Damit ist die Reinrassigkeit des Fohlens sicher bestätigt und es nimmt an der nächsten Zuchtwertschätzung (BLUP) teil.

73. Die Grundlage für die Eintragung in den WF ist die Vergabe der Lebensnummer durch die FN-angeschlossenen Zuchtverbände. Aus dieser Nummer wird über einen Schlüssel die FEIF-ID-Nummer kreiert und damit das Fohlen in die internationale Datenbank WF eingetragen.

74. Die Eintragung erfolgt entweder über den Zuchtverband oder über den IPZV.

75. Der Züchter beantragt die Eintragung des Fohlens in den WF, bezahlt die fällige Gebühr (momentan beträgt diese 10,00 € ) und alles weitere wird über den Zuchtverband veranlasst. Falls der Zuchtverband selbst die Eintragung des Fohlens in die Datenbank nicht vornehemen kann, leitet der Zuchtverband den Antrag des Züchters weiter an den IPZV, der die Eintragung dann vornimmt. Abstammungsüberprüfung des Fohlens:

76. ab 2011 / 2012 wird durch die Zuchtverbände eine Abstammungsüberprüfung der deutschen Islandpferdefohlen angestrebt.

77. Das heißt für den Züchter: es wird zukünftig über eine DNA-Typisierung des Vaters und der Mutter ein Abgleich mit dem DNA-Profil des Fohlens erfolgen und so die Abstammung der Fohlen überprüft.

78. Vom Zuchtverband werden deshalb bei den Fohlen Haare mit Wurzeln gezogen und diese in ein Labor zur DNA-Typisierung und Abstammungsüberprüfung geschickt.

79. Die DNA des Vaters liegt bereits vor, wenn der Hengst bei einem Zuchtverband gekört bzw. eingetragen ist. Bei der Eintragung werden von den Hengsten Haare gezogen für eine DNA-Abstammungsüberprüfung.

80. Auch für eine FIZO-Prüfung muss ein teilnehmender Hengst abstammungsüberprüft sein.

81. Wenn die DNA der Mutterstute noch nicht vorliegt, werden vom Zuchtverband bei der Stute Mähnenhaare gezogen und eingeschickt in ein geeignetes Labor zur DNA-Typisierung. Fohlenreisen mit gleichzeitigerFohlen- Registrierung des Zuchtverbandes und IPZV-Fohlenmaterial-Prüfung:

82. Im besten Falle gehört der Züchter zu einem IPZV-Landesverband, der eine Fohlenreise durchführt.

83. Beide Veranstaltungen, nämlich Fohlenregistrierung durch den Zuchtverband und IPZV-Fohlenmaterialprüfung verlaufen anlässlich einer Fohlenreise gleichzeitig in Zusammenarbeit der beiden zuständigen Verbände: sie laufen dann gleichzeitig parallel ab am gleichen Ort zur gleichen Zeit.

84. Anlässlich einer Fohlenreise besteht also die Möglichkeit, das Fohlen durch den Zuchtverband registrieren zu lassen und es gleichzeitig durch einen IPZVMaterialrichter einer IPZV-Fohlenmaterialprüfung zu unterziehen.

85. Bei einer solchen Fohlenprüfung erhält der Züchter eine 1. Beurteilung seines gezüchteten Fohlens in Bezug auf das Interieur, das Exterieur und die Gangveranlagung.

86. Die Gebühren hierfür werden je nach Zusammenarbeit beider Verbände jedoch unterschiedlich fällig

87. Beide Verbände (IPZV und Zuchtverband) benötigen in jedem Fall rechtzeitig alle Informationen über die Elterntiere und den Züchter, um problemlos die Anmeldungen zu den unterschiedlichen Aufgaben erledigen zu können

88. Bei einer eingespielten Zusammenarbeit beider Verbände erfolgt ein fließender Informationsaustausch anlässlich einer Fohlenreise und der Züchter muß alle Unterlagen nur einmal abliefern

89. Von einem gleitenden Austausch der Informationen sollte sich der Züchter rechtzeitig informieren, gegebenenfalls müssen unterschiedliche Unterlagen an beide Verbände separat verschickt werden Formulare:

90. Unterschiedliche Anmelde-Formulare: Beide Verbände (IPZV und zuständiger Zuchtverband) benötigen in einigen Bundesländern unterschiedliche Formulare für beide Veranstaltungen. Das sollte der Züchter im Vorfeld erfragen und seine Anmeldung bei Bedarf entsprechend auf den jeweiligen Formularen ausfüllen.

91. Bei fehlendem Informationsaustausch zwischen den Verbänden muß der Züchter alle notwendigen Informationen über die Abstammung der Elterntiere beiden Verbänden zukommen lassen, um einen reibungslosen Ablauf der Formalitäten zu gewährleisten. 92. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme bei Fragen und Unklarheiten mit dem Zuchtverband und der IPZV-Meldestelle empfiehlt sich (email, Fax, Telefon, Schriftverkehr)

93. Für eine Teilnahme an einer IPZV-Fohlen-Materialprüfung muß das Fohlen rechtzeitig (Meldeschluß beachten) mit dem IPZV-Nennungsformular angemeldet werden.

94. Für die Teilnahme an einer IPZV-Fohlen-Materialprüfung sind die Abstammungsnachweise beider Eltern des Fohlens erforderlich, der Deckschein des Vaters allein genügt nicht, die FEIF-ID-Nummern beider Eltern ist hinreichend.

95. Die Meldung des Fohlens geschieht über eine Nennung an die zuständige Meldestelle.

96. Die Meldestelle ist in der Ausschreibung zu finden (IPZV-Homepage, IPZVZeitschrift) genau wie alle erforderlichen Unterlagen und die Konto-Nummer für die Bezahlung der Prüfungsgebühren.

97. Das Meldeverfahren wird erleichtert über die FEIF-ID-Nummern beider Eltern. Alternativ müssen die Abstammungsnachweise beider Elterntiere vor Beginn der Prüfung mit dem Nennungsformular an die Rechenstelle geschickt werden oder vor Beginn der Prüfung vorgelegt werden.

98. Wenn beide Elterntiere eine FEIF-ID-Nummer besitzen, ist in der Regel sowohl für den Zuchtverband wie auch für den IPZV eine Anmeldung des Fohlens problemlos und evtl. als Online-Nennung des Fohlens möglich, ansonsten muß erhöhter bürokratischer Aufwand betrieben werden (s.o.)

99. Wenn ein Fohlen bereits eine FEIF-ID-Nummer besitzt, müssen die Unterlagen der Eltern bei Nennung nicht vorgelegt werden, da die Reinrassigkeit des Fohlens bereits bestätigt ist.

100. Es ist geplant, auf der Homepage des IPZV e. V. www.ipzv.de im Bereich des Ressorts Zucht zukünftig über eine übersichtliche Gestaltung den Züchtern alle notwenigen Unterlagen, Formulare und Vorgaben zur Verfügung zu stellen.

 

Erstveröffentlichung in der Zeitschrift „Islandpferdezucht“ Februar 2011 www.islandpferdemagazin.de

Diese Zusammenfassung stammt aus dem Jahr 2011, bitte erkundigen Sie sich ggfls. nach Neuerungen bei ihrem zuständigen Zuchtwart