Förderkonzept für Mehrtagesturniere

Förderkonzept für Mehrtagesturniere im IPZV Bayern

1. Zielsetzung

Der IPZV Bayern möchte die Durchführung hochwertiger Mehrtagesturniere stärken. In den letzten Jahren wurde beobachtet, dass vermehrt Qualitage statt mehrtägiger Turnierformate organisiert wurden. mehr Sichtbarkeit und Attraktivität für Vereine und Reiter*innen Um diese Formate zu fördern, unterstützt der Landesverband Mehrtagesturniere, die eine Mehrheit an Ovalbahnprüfungen mit Endausscheidungen anbieten.

2. Förderfähige Veranstaltungen

Eine Veranstaltung ist förderfähig, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

2.1. Turnierform

• Das Turnier erstreckt sich über mindestens zwei Turniertage.
• In der Mehrzahl der angebotenen Ovalbahnprüfungen werden Endausscheidungen durchgeführt.

2.2. Veranstalterkreis

• Veranstalter ist ein Orts- oder Regionalverein des IPZV Bayern oder
• Ein privater Veranstalter, wenn ein bayerischer Verein das Turnier offiziell unterstützt.

2.3. Veranstaltungsort

• Die Veranstaltung findet auf bayerischem Boden statt.

3. Antrags- und Meldeverfahren

3.1. Anmeldung

Für die Förderfähigkeit muss die Veranstaltung rechtzeitig angemeldet werden.

• Anmeldefrist: Veranstaltertagung des IPZV Dachverbandes
• Die Anmeldung erfolgt über das entsprechende Formular auf der Website des Landesverbandes.

3.2. Nachweis der Durchführung

Bis spätestens 2 Wochen nach Turnierende müssen folgende Unterlagen hochgeladen werden:

• Der finale Zeitplan als Nachweis für die tatsächlich durchgeführten Endausscheidungen Die Prüfung und Auszahlung erfolgen erst nach fristgerechtem Upload.

4. Förderhöhe

4.1. Grundsätzlich feste Förderhöhe

Die reguläre Förderung beträgt 200 € pro Turniertag

4.2. Abhängigkeit vom Haushaltsbudget

Die Auszahlung hängt dennoch vom jährlich beschlossenen Budget des Landesverbands ab:

• Die maximale Förderhöhe kann nur ausgezahlt werden, wenn das Budget dies zulässt.
• Das Budget wird im Rahmen der Mitgliederversammlung bestätigt.
• Danach informiert der Landesverband die Veranstalter, ob und in welcher Höhe die Förderung bewilligt wurde.

Bei knappen Mitteln kann der Verband:

• Förderbeträge anteilig reduzieren
• Die Förderung grundsätzlich für das entsprechende Kalenderjahr aussetzen Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

5. Auszahlung

• erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen
• geht ausschließlich an den bayerischen Verein, der Veranstalter ist oder private Veranstalter unterstützt
• kann bei fehlenden oder verspäteten Nachweisen entfallen