Anwesenheit eines Zuchtleiters bei der Materialbeurteilung von Junghengsten
Der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) beschloss am 3.5.2022 unter anderem eine Änderung im Zuchtprogramm für die Rasse Islandpferd, die zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Zuchtverbänden und dem IPZV führen soll.
Bei einer Materialbeurteilung von Junghengsten muss ab dem Jahr 2023 neben zwei Materialrichtern des IPZV nun auch zusätzlich ein Zuchtleiter oder ein Beauftragter eines FN-Mitgliedszuchtverbandes in der Bewertungskommission vertreten sein, damit ein Hengst mit diesem Leistungsnachweis gekört werden kann.
Das Ziel dieser Änderung ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Zuchtverbänden und des IPZV zu intensivieren und zu optimieren. Das Körurteil eines Zuchtverbandes beruht bei der Rasse Islandpferd ausschließlich auf dem Ergebnis der Leistungsbeurteilung (abgesehen von dem Gesundheitszeugnis und der bestätigten Abstammung) und durch die Anwesenheit im Sinne einer beratenden Funktion, erhält der Zuchtleiter oder ein Beauftragter des Zuchtverbandes somit nun unter anderem einen wertvollen Einblick in die Kriterien der Jungpferdebeurteilung.